Mündliche Anfrage: Wer kontrolliert eigentlich das Böllerverbot?

Dezember BVV

  1. Mit welchen konkreten Maßnahmen gedenkt das Bezirksamt die Einhaltung des im Amtsblatt am 05.12.2025 veröffentlichten Verbots zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 außerhalb der erlaubten Zeiten zu kontrollieren?

 

  1. Welche personellen Ressourcen des Ordnungsamts werden für die Überwachung eingesetzt?
     
  2. Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass Verstöße effektiv sanktioniert werden können, insbesondere in Situationen, in denen eine Identitätsfeststellung oder Durchsetzung vor Ort nur mit Unterstützung anderer Behörden möglich ist?